Allgemeine Fragen zum Immobilienkauf in Tirol
Beim Hauskauf oder Wohnungskauf in Tirol müssen Käufer:innen mit rund 6–10 % Nebenkosten zusätzlich zum Kaufpreis rechnen.
Diese Kaufnebenkosten fallen typischerweise an:
Grunderwerbsteuer (3,5 %)
Eintragungsgebühr ins Grundbuch (1,1 %)
Notar- und Vertragserrichtungskosten (ca. 1,8 % zzgl. 20 % USt)
Maklerprovision (sofern nicht provisionsfrei): bis zu 3–3,5 % zzgl. 20 % USt
💡 Tipp: In beliebten Tiroler Regionen wie Söll, Kitzbühel oder Kufstein können zusätzliche Prüfkosten anfallen – etwa bei Freizeitwohnsitz- oder Tourismuswidmung.
👉 Eisenmann Immobilien Tirol stellt Ihnen eine transparente Kostenaufstellung zusammen – angepasst an Ihr Objekt und Ihre Region.
Vor dem Immobilienkauf in Tirol sollten Käufer:innen unbedingt alle rechtlichen und baulichen Rahmenbedingungen prüfen – das schützt vor späteren Überraschungen.
Folgende Punkte sind besonders wichtig:
Grundbuchauszug: Gibt Auskunft über Eigentum, Hypotheken, Dienstbarkeiten (z. B. Wohnrecht).
Widmung & Bebauungsplan: Ist die Nutzung als Wohnraum, Freizeitwohnsitz oder touristische Vermietung erlaubt?
Baulicher Zustand & Baubewilligungen: Stimmen Pläne mit dem Ist-Zustand überein?
Altlasten & Baulasten: Besonders wichtig bei Grundstücken und Altbestand.
💡 Gerade in Tirol (z. B. in Gemeinden wie Ellmau, Söll oder St. Johann) gelten besonders strenge Widmungsregeln – besonders bei Zweitwohnsitzen und landwirtschaftlichem Grund.
👉 Eisenmann Immobilien überprüft für Sie alle relevanten Unterlagen und klärt offene Punkte direkt mit dem zuständigen Bauamt oder Notar – damit Ihr Hauskauf in Tirol rechtssicher ist.
Ja, beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie in Österreich ist ein gültiger Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben (laut EAVG 2012). Er muss spätestens beim Vertragsabschluss vorliegen. Der Ausweis zeigt, wie energieeffizient ein Gebäude ist – ähnlich wie bei Elektrogeräten.
Kosten: Je nach Größe und Art der Immobilie etwa € 250 bis € 500.
Gültigkeit: 10 Jahre, sofern keine wesentlichen baulichen Veränderungen erfolgen.
Fehlt der Energieausweis, kann der Käufer pauschale Werte geltend machen – was rechtlich und finanziell problematisch werden kann.
Eisenmann Immobilien hilft bei der fristgerechten Erstellung durch geprüfte Energieberater in Tirol – inklusive Einbindung in das Exposé.
In Tirol gilt das Tiroler Grundverkehrsgesetz, das den Erwerb von Immobilien durch Ausländer streng regelt:
EU-/EWR- und Schweizer Staatsbürger:innen dürfen ohne Einschränkung kaufen.
Nicht-EU-Bürger:innen benötigen eine behördliche Genehmigung – besonders bei Freizeitwohnsitzen oder landwirtschaftlichen Flächen.
Auch juristische Personen (z. B. Firmen) müssen Auflagen erfüllen.
⚠️ Auch juristische Personen (z. B. ausländische Unternehmen) unterliegen diesen Auflagen. Ein Verstoß kann zur Rückabwicklung des Kaufs führen.
👉 Eisenmann Immobilien Tirol begleitet internationale Käufer:innen Schritt für Schritt – von der Erstberatung bis zur rechtssicheren Genehmigung und notariellen Abwicklung.
Wer in Tirol eine Immobilie kaufen möchte, muss seit der KIM-Verordnung 2022 bestimmte Finanzierungsgrenzen einhalten. Diese gelten österreichweit – und werden von Banken streng geprüft.
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
· Mindestens 20 % Eigenkapital des Kaufpreises (Kaufnebenkosten zählen nicht dazu)
· Maximale monatliche Kreditrate: 35 % des Haushaltsnettoeinkommens
· Maximale Kreditlaufzeit: 35 Jahre
💡 Zusätzlich prüfen Tiroler Banken u. a. Bonität, Beschäftigungsverhältnis, Sicherheiten und die Lage der Immobilie – z. B., ob es sich um einen Hauptwohnsitz oder einen Freizeitwohnsitz handelt.
👉 Eisenmann Immobilien arbeitet mit erfahrenen Finanzierungspartnern in Tirol zusammen und unterstützt Sie bei der Vorbereitung aller Unterlagen – damit Ihre Immobilienfinanzierung realistisch, rechtssicher und bewilligungsfähig ist.
Das Land Tirol bietet verschiedene Wohnbauförderungen an – für Neubau, Kauf und Sanierung. Diese sollen leistbares Wohnen unterstützen und energieeffizientes Bauen fördern.
Folgende Förderarten sind besonders relevant:
Wohnbauförderung beim Kauf eines Eigenheims
→ zinsgünstige Darlehen oder Einmalzuschüsse für Hauptwohnsitze
Sanierungsförderung
→ Zuschüsse für Dämmung, Fenster, Heizung oder Photovoltaik
Förderung bei Barrierefreiheit & Familienzuwachs
→ Zuschüsse für Umbauten, Lifteinbau oder größere Wohnfläche
💡 Wichtig: Die Förderfähigkeit hängt ab von Einkommen, Wohnsitz, Baukosten und Energiestandard (z. B. HWB-Wert).
👉 Eisenmann Immobilien Tirol berät Sie zu den aktuellen Richtlinien des Landes und vermittelt bei Bedarf Kontakt zur zuständigen Förderstelle – damit Sie keine Förderung verpassen.
Der ideale Verkaufszeitpunkt hängt von Marktsituation, Jahreszeit und regionaler Nachfrage ab. In Tirol empfehlen wir besonders den Frühling und Herbst für den Immobilienverkauf.
Diese Zeiträume gelten als verkaufsstark:
Frühling (April–Juni): Immobilien wirken bei Tageslicht und gepflegtem Außenbereich attraktiver.
Herbst (September–Oktober): Viele Käufer:innen suchen gezielt vor Jahresende nach einem Objekt.
📊 Weitere Einflussfaktoren:
Zinsentwicklung & Kreditverfügbarkeit
Angebot-Nachfrage-Verhältnis in der Region (z. B. Söll, Kufstein, Kitzbühel)
Geplante Infrastrukturprojekte oder Widmungsänderungen
👉 Eisenmann Immobilien Tirol analysiert für Sie den regionalen Marktverlauf und empfiehlt den besten Zeitpunkt für einen erfolgreichen Verkauf – abgestimmt auf Ihre Immobilie und Zielgruppe.
Der Wert einer Immobilie in Tirol wird anhand von Lage, Zustand, Größe, Nutzungsmöglichkeit und Marktsituation ermittelt. Je nach Objekt kommen unterschiedliche Bewertungsverfahren zum Einsatz.
In Tirol kommen je nach Objekt drei Bewertungsverfahren zum Einsatz:
Vergleichswertverfahren
Sachwertverfahren
Ertragswertverfahren
👉 Eisenmann Immobilien kombiniert diese Methoden mit langjähriger Tirol-Kompetenz und entwickelt für Sie eine marktgerechte, fundierte Preisstrategie – für einen erfolgreichen und realistischen Verkauf.
Ein erfolgreicher Immobilienverkauf in Tirol erfordert vollständige und rechtssichere Unterlagen – Käufer:innen und Banken achten auf Transparenz und Dokumentation.
Diese Unterlagen sind in der Praxis erforderlich:
Grundbuchauszug: Eigentumsnachweis, Lasten (z. B. Wohnrechte, Hypotheken)
Energieausweis: Pflichtdokument laut EAVG 2012 (gültig 10 Jahre)
Pläne & Nutzwertgutachten: Wohnfläche, Lage, Zuordnung bei Eigentumswohnungen
Baubescheid & Benützungsbewilligung: Nachweis der rechtmäßigen Nutzung
Flächenwidmungsplan / Freizeitwohnsitzstatus: besonders wichtig in Tirol
Rechnungen über Investitionen oder Sanierungen (z. B. Dach, Heizung, Fenster)
💡 Tipp: Bei Wohnungen im Wohnungseigentum empfiehlt sich zusätzlich ein aktueller Rücklagenstand und das letzte Protokoll der Eigentümerversammlung.
👉 Eisenmann Immobilien Tirol prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und bereitet sie professionell für Käufer, Banken und Behörden auf – damit es beim Verkauf keine Verzögerungen gibt.
Eisenmann Immobilien verbindet Fachwissen, regionale Verankerung und persönliche Betreuung – und genau das macht den Unterschied beim Immobilienverkauf in Tirol.
Unser Erfolgsmodell basiert auf vier Schritten:
Marktgerechte Bewertung:
Wir analysieren Ihre Immobilie realistisch – mit Berücksichtigung von Region, Widmung, Potenzial und Nachfrage.
Hochwertige Präsentation:
Professionelle Fotos, Drohnenaufnahmen, 3D-Rundgänge und zielgruppengerechte Exposés erhöhen die Sichtbarkeit – online wie offline.
Vernetzung mit geprüften Käufer:innen:
Wir verfügen über einen umfangreichen Stamm an vorgemerkten Interessent:innen – viele davon aus dem deutschsprachigen und internationalen Raum.
Rechtlich begleiteter Verkaufsprozess:
Von der Reservierung bis zur Schlüsselübergabe: Wir arbeiten mit erfahrenen Notaren, Anwälten und Finanzpartnern – für eine sichere und stressfreie Abwicklung.
👉 So erzielen wir für Sie nicht nur einen guten Preis, sondern auch einen reibungslosen Ablauf – speziell im sensiblen Tiroler Markt.
Eisenmann Immobilien ist mehr als ein klassisches Maklerbüro – wir sind Ihr regionaler Ansprechpartner mit geprüfter Fachqualifikation, Handschlagqualität und über 20 Jahren Tirol-Erfahrung.
Was uns wirklich unterscheidet:
Wir sind lokal verwurzelt.
Mit Sitz in Söll und Tätigkeit in Kitzbühel, Kirchberg, Kufstein und Umgebung kennen wir nicht nur Marktpreise, sondern auch regionale Besonderheiten – von Widmungsfragen bis zu Nachbarschaftsthemen.
Wir vereinen rechtliches, bauliches und kaufmännisches Know-how.
Als staatlich geprüfter Makler, Bauträger und Immobilienverwalter denken wir über den Tellerrand hinaus – und erkennen Risiken und Chancen, bevor sie zum Problem werden.
Wir arbeiten nicht in Masse, sondern mit Fokus.
Bei uns haben Sie immer einen direkten Ansprechpartner – keine wechselnden Makler oder undurchsichtige Abläufe. Unser Ziel: ein reibungsloser Verkauf mit echtem Mehrwert für beide Seiten.
Wir sind persönlich erreichbar – und denken international.
Manche unserer Kund:innen kommen aus Deutschland, der Schweiz oder anderen EU-Staaten. Wir begleiten sie durch den gesamten Kaufprozess – auch bei behördlichen Genehmigungen, Sprachbarrieren und rechtlicher Absicherung.
Eisenmann Immobilien steht für klare Worte, ehrliche Beratung und sichere Abwicklung – und das Spüren unsere Kund:innen vom Erstkontakt bis zur Schlüsselübergabe.
Ein Immobilienverkauf in Tirol dauert im Durchschnitt etwa drei bis sechs Monate – je nach Lage, Objektart und Marktsituation.
Diese Faktoren beeinflussen die Dauer wesentlich:
Lage und Region: In gefragten Orten wie Söll, Kitzbühel oder Kirchberg kann ein Verkauf schneller gehen als in Randlagen.
Marktfähigkeit des Objekts: Zustand, Ausstattung, Preis-Leistungs-Verhältnis und rechtliche Klarheit (z. B. Freizeitwohnsitz, Wohnrecht) spielen eine große Rolle.
Dokumentation & Vorbereitung: Je vollständiger die Unterlagen (z. B. Energieausweis, Grundbuch, Widmung), desto schneller kann der Prozess starten.
Zielgruppe: Verkäufe an internationale Käufer:innen oder mit Förderkreditabwicklung benötigen meist etwas mehr Zeit.
Eisenmann Immobilien Tirol sorgt für eine professionelle Vorbereitung und koordiniert alle Schritte – von der Bewertung über die Vermarktung bis zur notariellen Abwicklung. So lassen sich viele Verkäufe deutlich effizienter realisieren.
Ja, beim Verkauf einer Immobilie in Österreich – und damit auch in Tirol – fällt in den meisten Fällen die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) an. Sie beträgt grundsätzlich 30 % auf den Verkaufsgewinn.
Ob und wie viel Steuer anfällt, hängt von folgenden Faktoren ab:
Selbst genutzter Hauptwohnsitz:
Steuerfrei, wenn Sie die Immobilie mindestens 2 Jahre durchgehend oder 5 Jahre innerhalb der letzten 10 Jahre selbst bewohnt haben.
Altbestand vor 31.3.2002:
Meist begünstigt, teils mit pauschaler Gewinnermittlung.
Vererbte oder geschenkte Immobilien:
Der ursprüngliche Anschaffungszeitpunkt und eventuelle Hauptwohnsitzregelungen sind entscheidend.
Anlageobjekte / Zweitwohnsitze / Freizeitwohnsitze:
Hier fällt die volle ImmoESt an – oft auch bei Verkäufen innerhalb der Familie, wenn keine Hauptwohnsitzbefreiung vorliegt.
💡 Tipp: Auch eine nachträgliche Sanierung oder Widmungsänderung kann steuerliche Auswirkungen haben.
Eisenmann Immobilien Tirol arbeitet eng mit Steuerberater:innen zusammen und klärt vorab, ob und in welcher Höhe ImmoESt fällig wird – damit es bei der Vertragserrichtung keine Überraschungen gibt.
Beim Immobilienverkauf in Tirol fallen auf beiden Seiten bestimmte Nebenkosten an – einige trägt der Verkäufer, andere der Käufer. Die Maklerprovision ist gesetzlich geregelt.
💡 Hinweis: In der Praxis einigen sich viele Verkäufer:innen mit uns auf eine faire Provisionsregelung, bei der Käufer:innen entlastet werden – besonders bei stark nachgefragten Objekten.
👉 Eisenmann Immobilien Tirol legt alle Kosten transparent offen und berät individuell, wie Sie steuerlich und wirtschaftlich am besten fahren.
Seit 1. Juli 2023 gilt in ganz Österreich das sogenannte Bestellerprinzip – auch in Tirol. Es regelt, wer die Maklerprovision bei der Vermietung einer Wohnung zahlen muss.
Die Grundregel ist einfach:
Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision.
Das bedeutet konkret:
Beauftragt der Vermieter den Makler zur Vermittlung der Wohnung, zahlt der Vermieter die Provision – nicht der Mieter.
Beauftragt der Mieter aktiv einen Makler, um ein bestimmtes Objekt zu finden (Suchauftrag), kann auch für den Mieter eine Provision fällig werden.
💡 Das Ziel der Gesetzesänderung war es, private Mieter:innen zu entlasten. In der Praxis übernimmt bei den meisten Mietwohnungen nun der Vermieter die Kosten für den Makler.
👉 Eisenmann Immobilien Tirol berät Sie gerne zur rechtssicheren Umsetzung – ob als Vermieter:in oder Mieter:in. Wir erstellen transparente Verträge und stellen sicher, dass das Bestellerprinzip korrekt angewendet wird.
Befristete Mietverträge sind in Österreich zulässig, aber an klare gesetzliche Regeln gebunden. Besonders in Tirol sollte man bei Vermietung auf rechtliche Details achten.
Wichtige Vorgaben laut Mietrechtsgesetz (MRG):
Mindestdauer: Befristete Mietverträge müssen mindestens 3 Jahre laufen. Kürzere Befristungen sind ungültig und gelten automatisch als unbefristet.
Kündigungsrecht für Mieter:innen: Nach 1 Jahr können Mieter:innen mit 3-monatiger Frist kündigen – das gilt auch bei längerer Befristung.
Verlängerung: Möglich, jedoch muss jede Verlängerung wieder schriftlich erfolgen. Nach mehrfacher Verlängerung wird ein Vertrag oft als unbefristet gewertet.
📌 Wichtig in Tirol:
In bestimmten Gemeinden ist das Mietrecht nur teilweise oder gar nicht anwendbar (z. B. bei Einfamilienhäusern, Ferienwohnungen, neuen Gebäuden nach 1945). Auch Widmung (Haupt- vs. Freizeitwohnsitz) kann Auswirkungen haben.
👉 Eisenmann Immobilien Tirol erstellt für Sie rechtssichere Mietverträge, abgestimmt auf Objekt, Widmung und Rechtslage – damit Ihre Vermietung auf sicheren Beinen steht.
In Tirol darf eine Immobilie nur dann als Freizeitwohnsitz genutzt werden, wenn sie ausdrücklich dafür gewidmet ist – das regelt das Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG).
So prüfen Sie die Widmung:
Freizeitwohnsitz-Widmung: Nur Immobilien mit einer klaren Eintragung im Flächenwidmungsplan dürfen rechtlich als Zweitwohnsitz oder Ferienhaus verwendet werden.
Keine Widmung vorhanden: Die Nutzung als Freizeitwohnsitz ist verboten – auch gelegentlich oder „inoffiziell“.
Kontrolle durch Gemeinde: Gemeinden in Tirol überwachen Widmungen streng. Zuwiderhandlungen können zu hohen Geldstrafen führen.
💡 Auch beim Kauf: Die Freizeitwohnsitzwidmung muss schriftlich bestätigt werden – am besten durch die Gemeinde oder den Widmungsplan.
👉 Eisenmann Immobilien Tirol prüft die rechtliche Nutzungsmöglichkeit Ihrer Wunschimmobilie vorab – direkt bei der Gemeinde – und schützt Sie so vor unerwarteten rechtlichen Konsequenzen.
In Tirol ist touristische Vermietung nur erlaubnisrechtlich zulässig, wenn dafür eine passende Widmung und bau- sowie gewerberechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Folgende Punkte sind entscheidend:
Widmungsvorgabe: Nur Immobilien mit „Sondernutzung Tourismus“ bzw. entsprechenden Widmungskategorien dürfen für touristische Zwecke genutzt werden – Urlaub in einer normalen Wohnwidmung ist unzulässig.
Genehmigungspflicht: Eine gemeindliche Bewilligung ist erforderlich – diese prüft die Zulässigkeit, Größe, Zugang und Infrastruktur der Unterkunft.
Wohnungseigentum: Wird die Ferienwohnung im WEG genutzt, muss die Gemeinschaft der Miteigentümer:innen zustimmen (§ 16 WEG).
Registrierungspflicht: In vielen Tiroler Gemeinden ist eine Tourismusabgabe und Anmeldung bei der Gästekarte erforderlich.
⚠️ Verstöße können hohe Strafen nach sich ziehen – bis zur Rückabwicklung.
Bei fehlender Widmung drohen auch Rückbau oder Nutzungsuntersagung.
👉 Eisenmann Immobilien Tirol prüft für Sie:
Ob Ihre Immobilie die richtige Widmung hat
Welche Unterlagen für die Bewilligung nötig sind
Und unterstützt Sie bei der sicheren Umsetzung rechtskonformer touristischer Nutzung
In Österreich darf die Mietkaution bei privaten Mietverhältnissen vertraglich vereinbart werden – ihre Höhe muss aber angemessen und sachlich gerechtfertigt sein.
Das Wichtigste zur Kaution:
Maximale Höhe: Es gibt keine fixe gesetzliche Obergrenze, aber laut Rechtsprechung sind bis zu 3 Bruttomonatsmieten (inkl. Betriebskosten & USt) üblich und zulässig.
Zahlungsform: Die Kaution kann in bar, per Überweisung oder als Sparbuch hinterlegt werden.
Verwahrungspflicht: Der Vermieter muss die Kaution zinsbringend und getrennt vom Privatvermögen aufbewahren (§ 16 MRG analog).
Rückzahlung: Nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung (inkl. Abrechnung von Schäden oder offenen Betriebskosten) muss die Kaution rasch retourniert werden – meist binnen 1–2 Monaten.
📌 In Tirol gelten keine Sonderregelungen zur Kaution – sehr wohl aber bei befristeten Mietverträgen oder bei teilweiser Anwendung des Mietrechtsgesetzes (MRG).
👉 Eisenmann Immobilien Tirol sorgt für rechtssichere Mietverträge, transparente Kautionsregelungen und eine faire Abwicklung für beide Seiten – ob Sie vermieten oder mieten.
In einem Mietverhältnis gilt grundsätzlich: Die Mieterin oder der Mieter hat das alleinige Hausrecht über die gemietete Wohnung – auch gegenüber der Vermieterin oder dem Vermieter.
Hausrecht:
Der Vermieter darf die Wohnung nicht ohne Zustimmung betreten – auch nicht bei Eigenbedarf oder „kurzem Nachschauen“.
Zutritt ist nur erlaubt bei akuter Gefahr (z. B. Wasserschaden) oder vereinbarter Wohnungsbegehung, z. B. zur Wartung oder bei Auszug.
Regelungen zu Zutrittsrechten, sollten schriftlich im Mietvertrag festgehalten werden.
Haustiere:
Haustiere sind nicht grundsätzlich verboten – laut ständiger Rechtsprechung des OGH.
Kleintiere wie Fische, Hamster oder Meerschweinchen sind immer erlaubt, sofern keine Störung vorliegt.
Bei Hunden oder Katzen darf eine Zustimmungspflicht im Mietvertrag vereinbart sein. Ein generelles Verbot ist nur in begründeten Ausnahmefällen rechtens (z. B. Allergiegefahr im Haus, aggressive Tiere, Tierhaltung in Kleinwohnungen).
📌 In Tirol gelten keine eigenen Sonderregeln, aber viele Vermieter:innen sind bei alpinen Objekten besonders sensibel, was Geruch, Geräusche oder Schäden betrifft.
👉 Eisenmann Immobilien Tirol erstellt rechtlich sichere Mietverträge und klärt Fragen zum Hausrecht oder zur Tierhaltung – im Sinne beider Vertragsparteien.
Eine Besichtigung ist Ihre wichtigste Chance, um den Zustand und die Rahmenbedingungen der Immobilie genau zu prüfen – besonders in Tirol, wo Bauweise, Widmung und Lage entscheidend sind.
Darauf sollten Sie achten:
Bauzustand: Gibt es sichtbare Risse, Schimmel, Feuchtigkeit, alte Fenster oder Schäden am Dach?
Heizung & Energie: Welches Heizsystem ist verbaut? Wann wurde es erneuert? Gibt es eine Dämmung oder moderne Fenster?
Pläne & Flächen: Stimmen die Pläne mit der Realität überein? Wurde ausgebaut oder angebaut?
Lage & Erreichbarkeit: Wie sonnig, ruhig, lawinensicher oder wintertauglich ist das Objekt?
Rechtliche Nutzung: Ist eine Freizeitwohnsitz- oder touristische Nutzung erlaubt? Gibt es Wegerechte, Dienstbarkeiten oder ein Wohnrecht?
Fragen Sie gezielt:
Wie hoch sind die laufenden Betriebskosten?
Gibt es aktuelle oder geplante Sanierungen?
Welche Nachbarn, Nutzungsarten oder Bauvorhaben befinden sich in der Nähe?
👉 Eisenmann Immobilien Tirol begleitet Sie auf Wunsch zur Besichtigung, klärt offene Punkte direkt mit dem Eigentümer oder der Gemeinde – und schützt Sie so vor unerwarteten Überraschungen.
Die Flächenwidmung entscheidet in Tirol darüber, wie ein Grundstück oder eine Immobilie genutzt werden darf – z. B. als Hauptwohnsitz, Freizeitwohnsitz, Gewerbe oder Landwirtschaft.
Das regelt das Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG). Vor dem Kauf sollten Sie unbedingt die Widmung prüfen – sie ist oft entscheidend für den Wert, die Nutzung und die Genehmigungsfähigkeit.
Typische Widmungskategorien:
Bauland – Wohngebiet: Nutzung als Hauptwohnsitz möglich
Freizeitwohnsitz: Nur erlaubt, wenn diese Widmung ausdrücklich eingetragen ist
Sonderflächen – Tourismus: Erforderlich für gewerbliche oder kurzfristige Vermietung (z. B. Ferienwohnungen, Chalets)
Grünland oder landwirtschaftliche Fläche: Keine Bebauung ohne spezielle Genehmigung – oft nur für Landwirte erlaubt
📌 Achtung: Eine falsche Annahme zur Widmung kann zum Baustopp, Nutzungsverbot oder Rückabwicklung des Kaufs führen.
👉 Eisenmann Immobilien Tirol klärt für Sie die aktuelle Widmung direkt bei der zuständigen Gemeinde und stellt sicher, dass Ihre geplante Nutzung rechtlich zulässig ist – vor Vertragsabschluss.
Kleine, gezielte Investitionen können den Verkaufswert und die Vermietbarkeit einer Immobilie in Tirol deutlich steigern – vor allem in einem wettbewerbsintensiven Markt.
Besonders wirksam sind:
Bäder & Küchen modernisieren: Neue Armaturen, zeitgemäße Fliesen oder energiesparende Geräte schaffen echten Mehrwert.
Oberflächen & Böden erneuern: Parkett abschleifen, Wände neutral streichen oder alte Teppiche entfernen – sorgt für frischen Gesamteindruck.
Energieeffizienz verbessern: Neue Fenster, Dämmung, Heizsystem oder Wärmepumpe steigern sowohl den Marktwert als auch die Förderwürdigkeit.
Grundriss optimieren: Wände versetzen oder offene Räume schaffen erhöht oft die Nachfrage, besonders bei kleinen Wohnungen.
Außenbereich aufwerten: Balkon, Garten oder Stellplatz verbessern die Vermietbarkeit erheblich.
📌 In Tirol wirken sich zusätzlich Faktoren wie Schneesicherheit, Wintererreichbarkeit und Sonnenlage spürbar auf die Bewertung aus.
👉 Eisenmann Immobilien Tirol berät Sie gerne, welche Adaptierungen sich in Ihrem konkreten Fall wirklich lohnen – und ob Fördermittel nutzbar sind.
Ein qualifiziertes Immobiliengutachten ist grundsätzlich immer sinnvoll – egal ob Sie verkaufen, vererben, scheiden oder einfach den realistischen Wert Ihrer Immobilie kennen möchten.
Denn:
Ein Gutachten schafft nicht nur Klarheit, sondern auch Rechtssicherheit und Verhandlungsvorteile – besonders im Tiroler Markt, wo Lage, Widmung und Substanz stark variieren.
Typische Vorteile eines Gutachtens:
Realistische Preisfindung vor dem Verkauf: Vermeidet Über- oder Unterbewertung und stärkt Ihre Position bei Preisverhandlungen.
Absicherung gegenüber Käufer:innen, Banken oder Erben: Besonders wichtig bei Schenkungen, Erbschaften oder bei Immobilien im Betriebsvermögen.
Klärung bei Scheidungen oder Erbauseinandersetzungen: Objektive Grundlage für gerechte Teilung.
Vertrauen schaffen bei Investoren oder internationalen Käufern: Gerade bei touristischen oder hochpreisigen Objekten relevant.
💡 Auch bei Standardobjekten ersetzt ein Online-Rechner kein fundiertes Gutachten – er liefert nur grobe Richtwerte, ohne Berücksichtigung rechtlicher, technischer oder regionaler Besonderheiten.
👉 Eisenmann Immobilien Tirol erstellt für Sie qualifizierte Bewertungen oder organisiert auf Wunsch ein offizielles Gutachten durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen – klar, nachvollziehbar und finanzamtstauglich.
Eine fundierte Bewertung durch Expert:innen liefert deutlich zuverlässigere Ergebnisse als Online-Rechner – vor allem im komplexen Tiroler Immobilienmarkt.
Die wichtigsten Vorteile der professionellen Bewertung:
Individuelle Berücksichtigung von Lage, Widmung und Zustand:
Online-Tools kennen keine Gemeinderechtslage, Bauzustand oder Potenziale – ein regionaler Experte schon.
Berücksichtigung baulicher und rechtlicher Faktoren:
Wohnrecht, Dienstbarkeiten, Sanierungsbedarf, Energieausweis oder Nutzungsmöglichkeiten beeinflussen den Marktwert stark – werden online aber nicht einbezogen.
Verlässliche Basis für Preisverhandlungen:
Käufer:innen, Banken und Steuerberater:innen vertrauen eher auf nachvollziehbare Bewertungen mit Marktreferenz als auf generierte Durchschnittswerte.
Absicherung gegen Unter- oder Überbewertung:
Gerade in Tirol können falsche Preisannahmen zu langen Verkaufszeiten oder Steuerfallen führen.
💡 Tipp: Bei steuerlichen Fragen, Erbschaft, Scheidung oder betrieblicher Nutzung ist ein bewertungsfähiges Gutachten oft sogar erforderlich.
👉 Eisenmann Immobilien Tirol erstellt qualifizierte Bewertungen auf Basis regionaler Vergleichswerte, Sachwertanalyse und Nutzungspotenzial – klar dokumentiert, banktauglich und rechtskonform.
Beim Immobilienkauf passieren oft kostspielige Fehler – vor allem, wenn rechtliche Details, Nutzungseinschränkungen oder bauliche Risiken übersehen werden. Viele davon lassen sich mit der richtigen Begleitung leicht vermeiden.
Die häufigsten Fehler:
Keine Einsicht ins Grundbuch:
Wer nicht prüft, ob Hypotheken, Dienstbarkeiten, Wegerechte oder Wohnrechte bestehen, riskiert böse Überraschungen.
Ungeklärte Widmung oder Nutzung:
In Tirol darf nicht jede Immobilie als Freizeitwohnsitz oder touristisch genutzt werden – viele Käufer:innen erkennen das erst zu spät.
Unvollständige Unterlagen:
Fehlende Baugenehmigungen, Energieausweise oder Pläne können eine Vertragsabwicklung verzögern oder sogar verhindern.
Unrealistische Preisannahmen:
Überbezahlte Objekte lassen sich später nur schwer verkaufen oder vermieten – vor allem in Randlagen oder bei Altbauten.
Verzicht auf rechtliche Absicherung im Kaufanbot:
Ein Kaufanbot ist in Österreich rechtlich bindend – ohne Rücktrittsklauseln kann das teuer werden.
👉 Eisenmann Immobilien Tirol begleitet Sie bei jedem Schritt – von der Prüfung der Unterlagen bis zur Vertragsunterzeichnung. So vermeiden Sie Risiken, versteckte Kosten und Fehlentscheidungen beim Immobilienkauf.
Ein Kaufanbot oder Vorvertrag ist in Österreich rechtlich bindend – wer unterschreibt, verpflichtet sich grundsätzlich zum Abschluss des Kaufvertrags. Ein Rücktritt ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich.
Folgendes sollten Sie wissen:
Kein generelles Rücktrittsrecht:
Sobald beide Parteien das Kaufanbot unterschrieben haben, ist es verbindlich. Ein Rückzieher ist nicht ohne weiteres möglich.
Ausnahmen – Rücktritt ist zulässig, wenn:
eine vereinbarte Rücktrittsklausel enthalten ist (z. B. "vorbehaltlich Finanzierung" oder "nach positiver Widmungsprüfung")
ein gesetzliches Rücktrittsrecht greift, z. B. bei Haustürgeschäften, Verbraucherkreditrecht oder bei arglistiger Täuschung
beide Parteien dem Rücktritt einvernehmlich zustimmen
Folgen eines unrechtmäßigen Rücktritts:
Der Vertragspartner kann Schadenersatz oder Erfüllung des Kaufvertrags fordern – z. B. Maklerprovision, Anwaltskosten, Wertverlust.
💡 Tipp: Rücktrittsklauseln sollten immer individuell vereinbart und klar formuliert sein – besonders bei Finanzierung, Widmung oder rechtlich komplexen Objekten.
👉 Eisenmann Immobilien Tirol achtet bei jedem Kaufanbot auf rechtlich saubere, ausgewogene Formulierungen – damit Sie im Ernstfall abgesichert sind.
Ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht ist eine sogenannte Dienstbarkeit – es bleibt auch bei einem Eigentümerwechsel bestehen und kann den Immobilienwert erheblich beeinflussen.
Was Sie wissen sollten:
Rechtlich bindend:
Das Wohnrecht gilt unabhängig davon, ob der neue Eigentümer damit einverstanden ist. Es ist persönlich, nicht übertragbar und endet meist mit dem Tod der berechtigten Person (außer anders vereinbart).
Nutzung eingeschränkt:
Der Käufer darf das Objekt nicht selbst nutzen, solange das Wohnrecht besteht – das betrifft sowohl Eigennutzung als auch Vermietung.
Wertminderung:
Immobilien mit Wohnrecht lassen sich nur schwer oder deutlich günstiger verkaufen. Der Wertabschlag hängt vom Alter und der Restlebensdauer des Wohnberechtigten ab.
Vertragliche Einigung möglich:
In Einzelfällen kann ein Wohnrecht abgelöst oder vertraglich aufgelöst werden – etwa durch eine Abstandszahlung oder Umschreibung.
📌 Wichtig für Verkäufer:innen: Ein bestehendes Wohnrecht muss offengelegt werden. Käufer:innen sollten den genauen Wortlaut im Grundbuch prüfen lassen.
👉 Eisenmann Immobilien Tirol berät Sie umfassend zur Bewertung und rechtlichen Abwicklung von Immobilien mit Wohnrecht – ob Sie kaufen oder verkaufen möchten.
Schenkungen und Erbfälle von Immobilien unterliegen in Österreich klaren zivilrechtlichen und steuerlichen Regeln – auch wenn es seit 2008 keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr gibt.
Das ist dabei zu beachten:
🔹 Keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer – aber andere Kosten:
Grunderwerbsteuer fällt dennoch an – meist in der begünstigten „Stufenregelung“ (z. B. 0,5 %–3,5 %), abhängig vom Grundstückswert und Verwandtschaftsgrad.
Grundbuchseintragungsgebühr: in der Regel 1,1 % des Einheitswertes
Notariatskosten für Übergabevertrag oder Einantwortung
🔹 Pflichtteil und Familienrecht:
Bei Schenkung oder Testament müssen Pflichtteilsansprüche anderer Erb:innen beachtet werden.
Bei Übergaben innerhalb der Familie (z. B. auf Kinder) sind Wohnrechte, Lasten oder Fruchtgenussrechte rechtlich präzise zu regeln.
🔹 Sonderfälle in Tirol:
Landwirtschaftliche Flächen oder Liegenschaften im Freizeit- oder Tourismusbereich erfordern oft zusätzliche Genehmigungen nach dem Tiroler Grundverkehrsgesetz.
Auch bei Übergabe von Förderobjekten (z. B. mit Wohnbauförderung) gelten besondere Regeln.
👉 Eisenmann Immobilien Tirol begleitet Sie gemeinsam mit Partner-Notaren durch die gesamte Übergabe oder Erbschaftsabwicklung – rechtssicher, steueroptimiert und nachvollziehbar für alle Beteiligten.
In Tirol ist eine vorzeitige Rückzahlung des Wohnbauförderungskredits grundsätzlich möglich – sie muss aber bei der Landesregierung beantragt und genehmigt werden.
Das Wichtigste im Überblick:
Förderkredite des Landes Tirol (z. B. Eigenheimförderung, Sanierungsförderung) sind an bestimmte Bedingungen gebunden – u. a. Nutzungszweck, Einkommensgrenzen und Mindestbewohnungsdauer.
Eine vorzeitige Rückzahlung (Sondertilgung oder Gesamtablösung) ist:
nur mit Zustimmung der Abteilung Wohnbauförderung des Landes Tirol erlaubt
häufig erst nach Ablauf einer bestimmten Bindungsfrist (z. B. 10 Jahre) möglich
manchmal mit dem Verlust von Zuschüssen oder Zinsvorteilen verbunden
Gründe für Rückzahlung können sein:
Verkauf oder Übertragung der Immobilie
Änderung der Nutzung (z. B. nicht mehr Hauptwohnsitz)
Wunsch nach Umschuldung zu besseren Konditionen
📌 Tipp: Eine Rückzahlung ohne vorherige Meldung kann zur Rückforderung der gesamten Förderung oder zu rechtlichen Konsequenzen führen.
👉 Eisenmann Immobilien Tirol prüft für Sie, ob eine Rückzahlung sinnvoll, notwendig oder förderunschädlich möglich ist – und begleitet Sie bei der Abstimmung mit dem Land Tirol.